von Thomas Nacke
, 11. Juni 2025

Am 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft

Image Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt

Das BFSG setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und hat weitreichende Auswirkungen für Unternehmen.

Was bedeutet das BFSG für Unternehmen?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Zugänge zu bestimmten Produkten und Dienstleistungen digital barrierefrei sind – insbesondere, wenn sie elektronisch mit Verbraucher:innen kommunizieren.

Welche Unternehmen sind konkret von dem BFSG betroffen?

  • Hersteller, Händler und Importeure bestimmter digitaler Produkte, wie z.B. Computer, Tablets, Smartphones, Router, E-Book-Reader, Geldautomaten, Check-in-Automaten, Fernsehgeräte mit Internetzugang sowie
  • Erbringer von Dienstleistungen, die z. B. Telefondienste, E-Books, Messenger-Dienste, Mobil-Apps, Bankdienstleistungen, Personenbeförderungsdienste oder elektronischen Geschäftsverkehr anbieten.

Welche Unternehmen fallen nicht unter das BFSG?

Dienstleistungsunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. € sind von der BFSG nicht betroffen.

Welche Vorteile hat die Umsetzung des BFSG für Unternehmen?

  1. Rechtssicherheit durch gesetzeskonforme Umsetzung
  2. Erweiterung der Zielgruppen, etwa ältere oder beeinträchtigte Nutzer:innen
  3. Verbesserte Nutzererfahrung und höhere Sichtbarkeit bei Suchmaschinen
  4. Aufwertung des Unternehmensimages
  5. Wettbewerbsvorteile durch inklusive Angebote

Welche Prinzipien gelten für die digitale Barrierefreiheit?

Die digitale Barrierefreiheit basiert auf 4 Prinzipien – POUR.

  1. Wahrnehmbarkeit (Perceivable): Inhalte müssen den Benutzer:innen auf eine Weise präsentiert werden, die sie wahrnehmen können.
  2. Bedienbarkeit (Operable): Benutzer:innen müssen die Schnittstelle bedienen können.
  3. Verständlichkeit (Understandable): Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.
  4. Robustheit (Robust): Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl von Benutzeragenten und assistiver Technologien, interpretiert zu werden.

Welche Standards müssen Unternehmen bezüglich BFSG erfüllen?

Unternehmen müssen den Anforderungen der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) genügen – mindestens Stufe A, idealerweise Stufe AA. Eine Dokumentation der Barrierefreiheit auf der Website ist verpflichtend.

Wird die Umsetzung des BFSG überwacht?

Ja, das Land Schleswig-Holstein übernimmt die Marktüberwachung und führt Stichprobenkontrollen und Prüfungen bei Beschwerden durch.

Werden Verstöße gegen das BFSG sanktioniert?

Ja, das betroffene Unternehmen wird zur Nachbesserung oder Entfernung aufgefordert. Darüber hinaus können Bußgelder bis zu 100.000 € fällig werden.

Können mich die Mentoren bei der Umsetzung des BFSG unterstützen?

Ja, die Mentoren für Unternehmen in Schleswig-Holstein e.V. unterstützen Sie bei der Prüfung der BFSG – Umsetzungspflicht für Ihr Unternehmen. Sollte eine Umsetzung der BFSG für Ihr Unternehmen notwendig sein, nennen wir ihnen gern kompetente und erfahrene Dienstleister. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


Thomas Nacke

Ehrenamtlicher Mentor für Unternehmen in Schleswig-Holstein seit 2023.


Ähnliche Beiträge: