
Unsere Konditionen
Unsere Mentoren arbeiten ehrenamtlich und uneigennützig. Sie haben keine Honorar- oder Provisionsinteressen.
Das Beratungsverhältnis kommt mit dem ausgewählten Mentor/Mentorin zustande, der/die auf eigenes Risiko und eigene Rechnung agiert. Eine Ausnahme stellen Vertragsverhältnisse des Vereins mit Körperschaften/Lehranstalten/Universitäten dar.
Wir sind verschwiegen: Vertraulichkeit ist gewährleistet: Jeder Mentor hat eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterzeichnet.
Aufwandsentschädigung
Erstgespräche sind grundsätzlich kostenlos.
Unsere Unterstützung bieten wir ehrenamtlich an. Die Mentoren sind berechtigt, zur Abdeckung ihrer Verwaltungskosten eine Aufwandsentschädigung von max. von 20,- € je Stunde zu berechnen. Darüber hinausgehender Auslagenersatz für Reisekosten kann bis zu den Sätzen der steuerlichen Abzugsfähigkeit nach dem Bundesreisekostengesetzes vom Mentor in Rechnung gestellt werden.
Unsere Aufwandsentschädigungen im laufenden Mandat sind gering – in vielen Fällen arbeiten wir pro Bono. Im Erfolgsfall erwarten wir eine freiwillige Zuwendung an den Verein.
Zuwendungen
Unser Verein ist nicht gemeinnützig. Für die Deckung unserer administrativen Grundkosten (Versicherung, Büromaterial) benötigen wir finanzielle Zuwendungen, um den laufenden Betrieb des Vereins sicherzustellen.
Wertschätzung statt Preisvorgabe: Unser Prinzip: Pay what you want: Wenn wir Ihnen helfen konnten, freuen wir uns über freiwillige angemessene Zuwendungen, die u.a. für Fortbildung und Aktivitäten zur Förderung der Wirtschaft in Schleswig-Holstein verwendet werden.