Unsere Konditionen

Unsere Mentoren arbeiten ehrenamtlich und uneigennützig. Sie haben keine Honorar- oder Provisionsinteressen.

Das Beratungsverhältnis kommt mit dem ausgewählten Mentor/Mentorin zustande, der/die auf eigenes Risiko und eigene Rechnung agiert. Eine Ausnahme stellen Vertragsverhältnisse des Vereins mit Körperschaften/Lehranstalten/Universitäten dar.

Vertraulichkeit ist gewährleistet: Jeder Mentor hat eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterzeichnet.


Aufwandsentschädigung

Erstgespräche sind grundsätzlich kostenlos.

Unsere ehrenamtliche Unterstützung bieten wir in der Regel gegen eine geringe Aufwandsentschädigung an.

Die Mentoren sind berechtigt, für ihren Zeitaufwand ein Pauschalhonorar von 20,- € je Stunde (ggf. zuzüglich MwSt) zu berechnen.

Viele unseren Mentoren und Mentorinnen verzichten auf eine Aufwandsentschädigung, freuen sich allerdings um so mehr über eine dem Beratungsumfang angemessene finanzielle Zuwendung auf freiwilliger Basis für den Verein zur Förderung der Vereinsinteressen.


Auslagen

Fallen zusätzlich Fahrtkosten an, so kann der Mentor entweder die tatsächlich verauslagten Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels erstattet verlangen oder die gesetzliche Kilometerpauschale (2024: 0,30 €/km).