
Unsere Leitsätze und Richtlinien
(gemäß Gruppenmeeting vom 13.10.2025)
1. Verein
Der Verein Mentoren für Unternehmen in Schleswig-Holstein e. V. – Verein zur Förderung der Wirtschaft (Verein genannt), ist eine ehrenamtliche Unternehmensberatungsgemeinschaft, in der sich qualifizierte, wirtschaftlich unabhängige, ehemalige Unternehmer und Manager engagieren.
Das Ziel des Vereins ist es, die schleswig-holsteinische Wirtschaft zu unterstützen, indem vor allem Unternehmen unterstützt werden, die sich eine kostenintensive kommerzielle Beratung nicht leisten können und die Bereitschaft zum Unternehmertum zu fördern.
Der Verein ist weltanschaulich und politisch neutral. Alle Mitglieder handeln ehrlich, transparent und verantwortungsvoll. Die Einhaltung von Gesetzen und ethischen Standards ist selbstverständlich. Wir fühlen uns einem verantwortungsbewussten Handeln mit dem Ziel der Förderung der Nachhaltigkeit verpflichtet.
Wir schärfen das Bewusstsein unserer Mentoren zu nachhaltigem Handeln.
Der Umgang untereinander und mit Ratsuchenden ist respektvoll, offen und von gegenseitiger Wertschätzung geprägt.
Die Leistungen des Vereins bestehen darin, eine Plattform mit erprobten Vorgehensweisen und Tools sowie regelmäßige Fortbildungen anzubieten, um eine hohe Beratungsqualität zu gewährleisten. Der Verein vermittelt Aufträge an die Mitglieder und dokumentiert regelmäßig den Fortschritt der Beratung. Darüber hinaus erbringt er Marketing- und PR-Leistungen.
Das Beratungsverhältnis kommt in der Regel mit dem ausgewählten Mentor zustande, der auf eigenes Risiko und eigene Rechnung agiert. Eine Ausnahme stellen Vertragsverhältnisse des Vereins mit Körperschaften/ Lehranstalten/ Universitäten dar.
Mit der Annahme eines Beratungsantrags wird eine Beratungsvereinbarung geschlossen, die lediglich eine unterstützende, beratende Tätigkeit – nicht einen bestimmten Erfolg – in Aussicht stellt.
2. Mitglieder
Die Mitglieder des Vereins sind erfahrene Unternehmer, Führungskräfte und Fachleute verschiedenster Branchen. In der Regel haben sie ihr haupterwerbstätiges Berufsleben abgeschlossen oder befinden sich auf der Zielgeraden in den Ruhestand. Sie können und wollen sich die Zeit nehmen, in ihrer Freizeit ehrenamtlich Unternehmen, Unternehmer/ Unternehmerinnen zu beraten.
Für die Auswahl der Mitglieder sind fachliche Expertise, Beratungstalent, Marktkenntnisse, eine Vernetzung in Wirtschaft und Region, soziale Kompetenz und wirtschaftliche Unabhängigkeit maßgebend.
3. Aufgaben
3.1 Die Mitglieder übernehmen regelmäßig im Rahmen ihrer Fähigkeiten und zeitlichen Möglichkeiten Beratungsaufgaben, die sich mit Aufgabenstellungen, wie z. B. Existenzgründung, Geschäftsoptimierung oder Nachfolge beschäftigen.
Beratungsvereinbarungen sind verpflichtend abzuschließen.
3.2 Die Mitglieder arbeiten eigenverantwortlich, wobei sie an die Qualitätsanforderungen des Vereins gebunden sind. Dazu gehören die Anwendung fundierter oder durch Praxis erworbener betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, Kenntnisse zeitgemäßer Tools, z. B. KI-Anwendungen, eine strukturierte Vorgehensweise und Führungskompetenz. Sie bilden sich regelmäßig weiter, mit dem Ziel, ihre Qualifikation und Beratungsqualität zu erhalten bzw. zu verbessern.
3.3 Die Aufträge sind ordnungsgemäß, verantwortungsbewusst und fachkompetent auszuführen. Dabei ist der Gesamtzusammenhang des Unternehmens in den Blick zu nehmen. Wenn notwendig, werden weitere Mentoren mit spezifischen Fachkenntnissen hinzugezogen. Ziel ist es, den Ratsuchenden dazu zu befähigen, seine Führungsaufgaben
künftig eigenständig und ohne externe Unterstützung wahrzunehmen.
3.4 Übernommene Mandate sind dem Verein inkl. Kontaktdaten und Aufgabenstellung anzuzeigen. Dazu gehören auch Erstgespräche, sowie im Fortgang der Stand der Beratung.
Beendete Mandate sind zusammen mit dem Beratungsergebnis ebenfalls an den Verein weiterzuleiten.
3.5 Die Mitglieder verpflichten sich, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen, Projekte selbst zu akquirieren sowie die Kommunikation und Kooperation unter den Mitgliedern und dem Verein zu fördern.
4. Vertraulichkeit
Die Mitglieder sind verpflichtet, alle internen Informationen, die sie durch ihre Mitgliedschaft bzw. ihre Beratungstätigkeit über den Verein oder über Ratsuchende erhalten, streng vertraulich zu behandeln. Es gilt darüber hinaus unsere Datenschutzerklärung: https://www.mentoren-sh.de/datenschutzerklaerung/
5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Der Verein arbeitet zur Erreichung seiner Zielsetzung mit geeigneten Organisationen, Banken und Verbänden, Initiativen und Institutionen wie Förderinstitute, Kammern, Geldinstituten, Arbeitsämtern etc. zusammen.
6. Honorar / Kostenbeitrag
Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie haben keine Honorar- oder Provisionsinteressen.
Die Erstberatung ist prinzipiell kostenlos.
Die Mitglieder stellen ihre Leistungen in der Regel pro Bono zur Verfügung.
Der Ratsuchende bezahlt an das Mitglied ggf. einen Auslagenersatz im Rahmen der gesetzlich zulässigen Kilometerpauschalen oder Erstattung der Auslagen für öffentlichen Verkehrsmittel.
Erfolgsabhängig erhält der Verein vom Mandanten im Rahmen dessen Ermessens und Möglichkeiten eine Zuwendung bei der Mandatsbeendigung.
Alternativ können die Mitglieder dem Ratsuchenden eine Kostenpauschale von € 20,-/Std. (ggf. zzgl. USt.) berechnen.
In besonderen Fällen (beispielsweise Kooperationsvereinbarungen) können anders lautende Vereinbarungen über die Aufwandsentschädigung getroffen werden, die vom Vorstand genehmigt werden müssen.
Der Verein finanziert sich überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen. Für eine solide Finanzierung der Vereinsaufgaben sind Zuwendungen von zufriedenen Mandanten notwendig, aus denen Fortbildungen, etc. sowie Aktivitäten zur Förderung der Wirtschaft in Schleswig-Holstein finanziert werden.
7. Wettbewerbsklausel
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten verpflichten sich alle Mentoren und Mentorinnen mit der Aufnahme in unseren Verein,
- die Mentoren-Beratungen streng von etwaigen berufsmäßigen bzw. gewerbsmäßigen Aktivitäten zu trennen,
- keinerlei Vorteile aus ihrer Mentoren-Tätigkeit für gewerblich orientierten Geschäfte zu ziehen, insbesondere,
- keine Folgeaufträge auf eigene Rechnung aus der Mentoren-Tätigkeit zu tätigen.
- Um keinerlei wirtschaftliche Verflechtungen und Abhängigkeiten oder Befangenheiten einzugehen, dürfen Mentoren keinerlei Beteiligungen, Darlehen, Bürgschaften oder Investitionen, die im Zusammenhang mit Mandaten stehen, tätigen, um bereits den Anschein von Abhängigkeit, Befangenheit oder wirtschaftlichen Verflechtungen zu vermeiden.
- Interessenskollisionen sind mit einer Mitgliedschaft unvereinbar. Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand.
8. Verpflichtende Erklärung
Die Mitglieder sind verpflichtet, das Rechtsdienstleistungsgesetz, die Rechtsdienstleistungsverordnung und die ergänzenden Bestimmungen zu beachten. Der Verein verfügt nicht über eine Registrierung für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (zuständig hierfür ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig). Unerlaubte Rechtsberatung ist daher zu unterlassen. Entsprechendes gilt für Steuerberatung und vergleichbare gesetzliche Beratungsleistungen.
9. Datenschutz
Der Verein und seine Mitglieder handeln gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
10. Haftung
Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
Telefonische Auskünfte gelten nur, wenn sie schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurden.
Wegen des Charakters der ehrenamtlichen Beratung vereinbaren die Parteien, dass der Mentor für jegliche aus seiner Tätigkeit folgenden Schäden nicht haftet, es sei denn, ihm fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten weiterer Mentoren, die der beratende Mentor im Rahmen der Mandatsbearbeitung hinzuzieht, und zwar unabhängig davon, ob diese direkt mit dem Mandanten in Kontakt treten.