Unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie auf ehrenamtlicher Basis bei:
Existenzgründung, Geschäftsoptimierung und Unternehensnachfolge.
Wir Mentoren sind https://www.mentoren-sh.de/unsere-dienstleistungen/nachfolge-initiative/Dialogpartner auf Augenhöhe, Coaches, kritische Hinterfrager für den Unternehmer*In und das Unternehmen. Wir unterstützen und moderieren die Lösungsfindung, auch ggf. durch sinnvolle Einschaltung externer Expertise beispielsweise in steuerlichen und rechtlichen Fragen.
Wir sind unabhängig und haben keine Honorar- oder Provisionsinteressen. Für uns zählt alleine der Erfolg unserer beratenen Unternehmer und Unternehmen. Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist unser Interesse – nutzen Sie unsere fundierten Erfahrungen.
Umfang der Tätigkeit
- Prozessbegleitung
- Analysen, Gespräche, Coaching
- Wissens- und Erfahrungsweitergabe
- Nutzung der persönlichen Netzwerke – Kontaktvermittlung
- Erfahrungsaustausch
- Beirats- und Aufsichtsratsfunktionen
- Keine Steuer- und Rechtsberatung!
Aufwandsentschädigung
Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie sind berechtigt, eine Kostenpauschale von z.Zt. € 20,00 pro Stunde zu berechnen. Zuzüglich einer Fahrtkostenerstattung von z.Z. € 0,30 pro gefahrenen KfZ-Km oder Erstattung der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nach Beleg. Fahrzeiten werden wie Beratungszeiten berechnet. Erstgespräche sind kostenlos.
Ablauf der Bearbeitung von Anfragen
- Beratungsanträge werden an das für das „Matching“ verantwortliche Vorstandsmitglied weitergeleitet.
- Es wird für die Problemstellung ein passender Mentor gesucht und angesprochen.
- Wenn dieser seine Beratungsbereitschaft signalisiert, wird der Beratungsauftrag an den geeigneten Mentor weitergegeben.
- Der Mentor setzt sich mit dem Ratsuchenden direkt in Verbindung.
- Nach dem Erstgespräch schließt der Mentor mit dem Ratsuchenden eine Beratungsvereinbarung.
- Bei der Bearbeitung kann der Mentor auch andere Mentoren einbeziehen, die z.B. über spezielle Kenntnisse oder Kontakte verfügen.
- Der Umfang und Ablauf einer Beratung ergibt sich aus dem jeweiligen Sachverhalt.
- Der Mentor bearbeitet einen Fall eigenverantwortlich auf eigene Rechnung. Er ist dabei der Satzung und den Leitsätzen des Vereins verpflichtet.
- Mündliche Auskünfte sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
- Der Mentor schuldet lediglich eine unterstütztende, beratende Tätigkeit und nicht einen bestimmten Erfolg.
- Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
- Ein Anspruch auf Beratung besteht nicht!