von Dorothee Thomanek
, 30. August 2025

Mentoren jetzt fachkundige Stelle

Vielfach werden von Existenzgründungswilligen ein Gründungszuschuss nach § 93 SGB III beantragt, oder Leistungen zur Eingliederung Selbständiger nach § 16c SGB II. Wenn ein geplantes Gewerbe nicht den Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern zuzuordnen ist, die als fachkundige Stelle eingeschaltet werden, wird es schwierig. Für die so genannten freien Berufe gibt es bisher keine offizielle Stelle. Weibliche Freiberuflerinnen können sich in Schleswig-Holstein an das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V. wenden, das Existenzgründungsberatungen durchführt und auch die Tragfähigkeit von Unternehmensgründungen einschätzt. Für männliche Freiberufler fehlte bisher neben Steuerberater/innen und Kreditinstituten eine entsprechende Stelle.

Die Mentoren beraten und begleiten Existenzgründungswillige und Unternehmen seit vielen Jahren ehrenamtlich und verfügen auch aus eigenem Erleben über eine große Expertise zum Thema Selbständigkeit.

Die Mentoren für Unternehmen in Schleswig-Holstein e. V. hat sich bereit erklärt, als fachkundige Stelle die Tragfähigkeit von Unternehmensgründungen Arbeitsloser im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderleistungen zu prüfen. Der Verein erhebt dafür eine Aufwandspauschale von 120,00 €.

Die Mentoren für Unternehmen in Schleswig-Holstein e. V. ist ab sofort eine „Fachkundige Stelle“, die die Anforderungen der fachlichen Weisungen zum Gründungszuschuss nach § 93 SGB III bzw. zu den Leistungen zur Eingliederung Selbständiger nach § 16c SGB II erfüllt.

Der fachkundigen Stelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Businessplan
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Lebenslauf
  • Qualifikationsnachweise

Kontakt: sekretariat@mentoren-sh.de


Dorothee Thomanek

Ehrenamtlicher Mentor für Unternehmen in Schleswig-Holstein seit 2011.