Leitlinien

1. Verein

Der Verein Mentoren für Unternehmen in Schleswig-Holstein e.V. – Verein zur Förderung der Wirtschaft ist ein Verband für qualifizierte, wirtschaftlich unabhängige ehemalige Unternehmer und Manager, die ehrenamtlich tätig sind. Die Mentoren sind berechtigt auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Unternehmen, Körperschaften und Unternehmer/innen beraten/coachen.
Die Leistung des Vereins besteht darin, eine Plattform zu bieten, Aufträge zu vermitteln, Fortbildung anzubieten und Marketing- und PR-Leistungen zu erbringen.
Der Verein kann auch im Rahmen von Kooperationsverträgen Mentoren für entsprechende Dienstleistungen (z.B. Lehrtätigkeit) zur Verfügung zu stellen.

2. Mitglieder

Die Mitglieder des Vereins MENTOREN FÜR SCHLESWIG-HOLSTEIN e.V waren in Industrie, Handel, Dienstleistungen, öffentlichen Institutionen oder in freien Berufen erfolgreich tätig. Für die Auswahl der Mitglieder sind neben unternehmerischer Erfahrung, Marktkenntnisse, eine Vernetzung in Wirtschaft und Region und wirtschaftliche Unabhängigkeit maßgebend. Bei Eintritt muss die Bereitschaft bestehen, ehrenamtlich Aufträge aktiv zu übernehmen, selbst zu akquirieren und in der Beratungs-/Coaching-Leistung Qualitätsanforderungen einer ordnungsgemäßen Betreuung des Ratsuchenden zu erfüllen. Die Aufträge sind ordnungsgemäß, verantwortungsbewusst und fachkompetent auszuführen. Die Mitglieder verpflichten sich, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen sowie die Kommunikation und Kooperation unter den Mitgliedern und dem Verein selbst zu fördern.

3. Aufgaben

Die Mitglieder übernehmen regelmäßig gemäß ihrer beruflichen Fähigkeiten und zeitlichen Möglichkeiten Beratungen/Coaching für Unternehmen und Körperschaften aus in Schleswig-Holstein, die sich aufgrund besonderer Aufgabenstellungen wie z.B. in der Gründung, Sicherung oder bei der Nachfolge an den Verein gewandt haben. Durch die Beratungen/Coaching sollen regelmäßig zusammen mit den Ratsuchenden Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung der geplanten Maßnahmen und konkrete Verbesserungsvorschläge und Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis initiiert werden. Insbesondere ist zu klären, ob und auf welche Weise das geplante Vorhaben zu einer am Markt konkurrenzfähigen und betriebswirtschaftlich tragfähigen Unternehmenskonzeption führen kann. Es handelt sich um eine Unternehmensbetreuung, um Erfahrungsaustausch und Coaching. Die Mitglieder arbeiten eigenverantwortlich, wobei sie an die vorgegebenen Qualitätsanforderungen gebunden sind. Sie bilden sich regelmäßig weiter mit dem Ziel, ihre Qualifikation und Beratungsqualität zu erhalten bzw. zu verbessern.
Eine Steuer- oder Rechtsberatung oder andere vergleichbare Beratungen, die einer qualifizierten Berufsgruppe vorbehalten ist, wird ausgeschlossen.

4. Vertraulichkeit

Die Mitglieder sind verpflichtet, alle internen Informationen, die sie durch ihre Mitgliedschaft bzw. ihre Beratungstätigkeit über den Verein oder über Ratsuchende erhalten, streng vertraulich zu behandeln.

5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Der Verein arbeitet zur Erreichung seiner Zielsetzung mit allen geeigneten Initiativen und Institutionen wie Förderinstitute, Kammern, Verbänden, Geldinstituten, Arbeitsämtern etc. zusammen.

6. Beratungsanträge

Beratungsanträge werden in der Regel durch den Verein angenommen, der sie zur Beratung und Bearbeitung an die Mitglieder weitergibt. Das Beratungsverhältnis kommt ausschließlich mit dem ausgewählten Mitglied zustande.
Bei Übernahme eines Beratungsantrages nimmt das Mitglied – mit der/dem Ratsuchenden Verbindung auf.
Die Beratungen erfolgen in der Regel in einem persönlichen Gespräch. Telefonische Beratung ohne persönlichen Kontakt soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Telefonische Auskünfte gelten nur, wenn sie schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurden

7. Aufwandsentschädigung

Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie sind berechtigt für ihre Leistungen eine Kostenpauschale von € 20,00 pro Stunde ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an den Ratsuchenden zu berechnen. Darüber hinaus eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von € 0,30 ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro gefahrenen Kfz-Km oder Erstattung der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nach Beleg. Fahrzeiten werden wie Beratungszeiten berechnet. Die Mitglieder haben keine Honorar- oder Provisionsinteressen.
In besonderen Fällen (beispielsweise Kooperationsvereinbarungen/Beiratsfunktionen) können anders lautende Vereinbarungen über die Aufwandsentschädigung getroffen werden, die vom Vorstand genehmigt werden müssen.

8. Verpflichtende Erklärung

Die Mitglieder sind nicht berechtigt, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen, durch die das betreute Unternehmen bzw. die/der Ratsuchende/n oder der Verein verpflichtet wird.
Mit der Annahme eines Beratungsantrags wird eine Beratungsvereinbarung geschlossen, die lediglich eine unterstützende, beratende Tätigkeit – nicht einen bestimmten Erfolg – in Aussicht stellt und nur eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorsieht.
Die Mitglieder sind verpflichtet, das Rechtsberatungsgesetz und die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften zu beachten und unerlaubte Rechtsberatung zu unterlassen (Anlage § 1 Rechtsberatungsgesetz – Auszug). Entsprechendes gilt für Steuerberatung und vergleichbare gesetzliche Beratungsleistung. Sie sind verpflichtet ihre Einnahmen entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu versteuern und ggf. Sozialbeiträge zu leisten.

9. Haftung

Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung sowohl des Vereins, wie des Mitglieds ist begrenzt auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.