Leitsätze und Richtilinien

1. Verein

Der Verein Mentoren für Unternehmen in Schleswig-Holstein e.V. – Verein zur Förderung der Wirtschaft ist ein Verband für qualifizierte, wirtschaftlich unabhängige ehemalige Unternehmer und Manager, die ihr haupterwerbstätiges Berufsleben abgeschlossen haben und ihr Wissen und ihre Erfahrung ehrenamtlich Unternehmen, Körperschaften und Unternehmer*innen zur Verfügung stellen und diese beraten bzw. coachen.

Die Leistung des Vereins besteht darin, eine Plattform zu bieten, Aufträge zu vermitteln, Fortbildung anzubieten und Marketing- und PR-Leistungen zu erbringen und durch Aktivitäten die Gründungskultur in Schleswig-Holstein zu verbessern.

Der Verein kann auch im Rahmen von Kooperationsverträgen Mentoren für entsprechende Dienstleistungen (z.B. Lehrtätigkeit) zur Verfügung stellen.

Beratungsanträge/ -aufträge werden in der Regel durch den Verein angenommen, der sie zur Bearbeitung an die Mitglieder weitergibt. Das Beratungsverhältnis kommt ausschließlich mit dem ausgewählten Mentor zustande, der auf eigenes Risiko und eigene Rechnung agiert. Eine Ausnahme stellen Vertragsverhältnisse des Vereins mit Körperschaften/ Lehranstalten/ Universitäten dar.

Die Beratungen erfolgen in der Regel in persönlichen Gesprächen.

2. Mitglieder

Die Mitglieder des Vereins MENTOREN FÜR SCHLESWIG-HOLSTEIN e.V waren in Industrie, Handel, Dienstleistungen, öffentlichen Institutionen oder in freien Berufen erfolgreich tätig. Für die Auswahl der Mitglieder sind neben unternehmerischer Erfahrung, Marktkenntnisse, eine Vernetzung in Wirtschaft und Region, soziale Kompetenz und wirtschaftliche Unabhängigkeit maßgebend.

3. Aufgaben

  • Die Mitglieder übernehmen regelmäßig im Rahmen ihrer Fähigkeiten und zeitlichen Möglichkeiten Beratungs- bzw. Coachingaufgaben, die sich mit Aufgabenstellungen, wie z.B. Existenzgründung, Sanierung, Geschäftsoptimierung oder Nachfolge beschäftigen. Durch die Beratungen/Coachings sollen zusammen mit den Ratsuchenden Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung der geplanten Maßnahmen und konkrete Verbesserungsvorschläge sowie Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis initiiert werden.
  • Die Mitglieder arbeiten eigenverantwortlich, wobei sie an die Qualitätsanforderungen des Vereins gebunden sind. Sie bilden sich regelmäßig weiter mit dem Ziel, ihre Qualifikation und Beratungsqualität zu erhalten bzw. zu verbessern.

Mit der Annahme eines Beratungsantrags wird eine Beratungsvereinbarung geschlossen, die lediglich eine unterstützende, beratende Tätigkeit – nicht einen bestimmten Erfolg – in Aussicht stellt.

  • Die Aufträge sind ordnungsgemäß, verantwortungsbewusst und fachkompetent auszuführen. Übernommene Mandate und deren Beendigung sind dem Verein inkl. Kontaktdaten anzuzeigen. Dazu gehören auch Erstgespräche.
  • Die Mitglieder verpflichten sich, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen, Projekte selbst zu akquirieren sowie die Kommunikation und Kooperation unter den Mitgliedern und dem Verein zu fördern.

4. Vertraulichkeit

Die Mitglieder sind verpflichtet, alle internen Informationen, die sie durch ihre Mitgliedschaft bzw. ihre Beratungstätigkeit über den Verein oder über Ratsuchende erhalten, streng vertraulich zu behandeln.

5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Der Verein arbeitet zur Erreichung seiner Zielsetzung mit geeigneten Nonprofit-Organisationen, Banken und Verbänden. Initiativen und Institutionen wie Förderinstitute, Kammern, Geldinstituten, Arbeitsämtern etc. zusammen.

6. Kostenerstattung

Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Die Erstberatung ist prinzipiell kostenlos.

Für ihre Leistungen können sie eine Kostenpauschale von z.Z. € 20,00 pro Stunde ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie die gesetzlich zulässigen Pauschsätze pro gefahrenen Kfz-Km oder Erstattung der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nach Beleg berechnen. Fahrzeiten werden wie Beratungszeiten berechnet.

Die Mitglieder haben keine Honorar- oder Provisionsinteressen.

In besonderen Fällen (beispielsweise Kooperationsvereinbarungen) können anders lautende Vereinbarungen über die Aufwandsentschädigung getroffen werden, die vom Vorstand genehmigt werden müssen.

Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, daher freut er sich über Zuwendungen von zufriedenen Mandanten, aus denen wir Fortbildungen, etc. finanzieren.

7. Wettbewerbsklausel

Zur Vermeidung von Interessenkonflikten verpflichten sich alle Mentoren*innen mit ihrer Aufnahme in unseren Verein,

  • Die Mentoren*Innen-Beratungen streng von etwaigen berufsmäßigen bzw. gewerbsmäßigen Aktivitäten zu trennen,
  • Keinerlei Vorteile aus ihrer Vereinstätigkeit  für gewerblich orientierten Geschäfte zu ziehen, insbesondere keine Folgeaufträge auf eigene Rechnung aus der Mentoren*Innen-Tätigkeit zu generieren.

Interessenskollisionen sind mit einer Mitgliedschaft unvereinbar.
Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand.

8. Verpflichtende Erklärung

  • Die Mitglieder sind verpflichtet, das Rechtsdienstleistungsgesetz, die Rechtsdienstleistungsverordnung und die ergänzenden Bestimmungen zu beachten. Der Verein verfügt nicht über eine Registrierung für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (zuständig hierfür ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig). Unerlaubte Rechtsberatung ist daher zu unterlassen.
  • Entsprechendes gilt für Steuerberatung und vergleichbare gesetzliche Beratungsleistungen.

9. Datenschutz

Der Verein und seine Mitglieder handeln gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

10. Haftung

Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
Telefonische Auskünfte gelten nur, wenn sie schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurden.
Wegen des Charakters der ehrenamtlichen Beratung vereinbaren die Parteien, dass der Mentor für jegliche aus seiner Tätigkeit folgenden Schäden nicht haftet, es sei denn ihm fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten weiterer Mentoren, die der beratende Mentor im Rahmen der Mandatsbearbeitung hinzuzieht, und zwar unabhängig davon, ob diese direkt mit dem Mandanten*Innen in Kontakt treten.

(Stand 3/2021)