12. Juli 2013

Vorsicht, falsche Verträge

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) erstellt regelmäßig einen Geschäftsbericht zu den am häufigsten gemeldeten Beschwerdefällen. Im aktuellen Bericht wird vor Adressbuchschwindel, Anzeigenschwindel und Kostenfallen im Internet gewarnt.
Der Adressbuchschwindel, das Versenden irreführend aufgemachter Angebotsformulare für Eintragungen in Datenverzeichnisse, ist der Bereich, in dem der DSW das höchste Beschwerdeaufkommen feststellt.  Die Formulargestaltung folgt immer den gleichen Mustern. So finden sich neben Handelsregisterverzeichnissen und Branchenverzeichnissen auch Marken- und Gebrausmusterverzeichnisse oder Umsatzsteuerverzeichnisse. Die Zahlungsbereitschaft wird durch offizielle Aufmachung und Terminsetzung forciert. Im Gros der Formularsendungen wird meist der gesamte Betrag für die meist zweijährige Vertragslaufzeit im Voraus In Rechnung gestellt.
Es kann nicht genug betont werden, dass der Adressbuchschwindel wohl auch künftig sein Opferpotenzial finden wird. Gerade Jungunternehmer und Existenzgründer sind in hohem Maße gefährdet.
Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer IHK. Diese gibt Auskunft!