29. Juli 2015

Unternehmenswert berechnen

Wer seine Firma verkaufen will, sollte als erstes den Unternehmenswert berechnen. Mit dem Unternehmenswertrechner der Zeitschrift „impulse“ und  von „Concess M+A Partner“, einem Berater- und Vermittlernetzwerk für Unternehmensnachfolgen im Mittelstand ist das ganz einfach.. In die Berechnung fließen aktuelle Daten aus 16 Branchen ein. Egal ob Sie Ihr Unternehmen verkaufen wollen oder einfach nur neugierig sind, was Ihr Unternehmen wert ist: Mit dem Firmenwertrechner lässt sich individuell prüfen, welchen Preis eine Firma aktuell erzielen könnte. Der Rechner basiert auf dem sogenannten Multiplikator-Verfahren. Hierbei wird der Wert des Unternehmens als ein Vielfaches vom Ertrag ermittelt. Der Unternehmenswertrechner  multipliziert das Ebit Ihrer Firma, also den Gewinn vor Zinsen und Steuern, mit einem Wert, der je nach Branche unterschiedlich ist. Da die Multiplikatoren im Zeitverlauf schwanken, werden die im Unternehmenswertrechner hinterlegten Daten regelmäßig aktualisiert. Das bundesweit tätige Berater-Netzwerk von Concess ermittelt die Multiplikatoren auf der Basis von Firmenverkäufen im kleinen Mittelstand mit Verkaufspreisen von 1 bis 10 Millionen Euro.



Bevor Sie einen Ebit-Wert in den Unternehmenswertrechner eingeben, sollten Sie einige Punkte beachten:

  • Da Käufer sich am Ertragspotenzial der Firma in der Zukunft orientieren, sollten Sie eine Zahl eingeben, die in den kommenden Jahren realistisch ist.

Zudem ist zu berücksichtigen, welche Rechtsform das Unternehmen hat:

  • Bei Personengesellschaften (etwa OHG, KG) muss vom Ebit ein typisches Geschäftsführergehalt – etwa 80.000 bis 120.000 Euro jährlich – abgezogen werden, wenn der Firmeninhaber bislang keine fixen Bezüge erhalten hat, sondern den Gewinn des Unternehmens als Gehalt bekam. Ansonsten fällt der errechnete Unternehmenswert zu hoch aus.
  • Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) muss das Ebit unter Umständen bereinigt werden. Liegt das bisherige Geschäftsführer- oder Vorstandsgehalt über dem marktüblichen (80.000 bis 120.000 Euro jährlich), muss die Differenz zum Ebit hinzuaddiert werden. Umgekehrt gilt: Ist das bisherige Geschäftsführer- oder Vorstandsgehalt niedriger als das typische Salär eines angestellten Chefs, muss diese Differenz vom Ebit abgezogen werden. Nach einer solchen Ebit-Anpassung ist das Ergebnis des Unternehmenswertrechners realistischer.

Der Unternehmenswertrechner zeigt im Ergebnis keinen exakten Wert an, sondern eine Bandbreite, innerhalb derer sich der erzielbare Preis bewegen könnte. Je nach Marktposition oder der Abhängigkeit des Geschäfts vom derzeitigen Inhaber kann der Unternehmenswert am oberen oder unteren Ende dieser Bandbreite liegen.
Da jedoch nicht alle relevanten Faktoren in die Multiplikatoren der einzelnen Branchen einfließen können, können die vom Unternehmenswertrechner ausgegebenen Werte immer nur zur Orientierung dienen. Die Berechnung ist keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung und ersetzt keine Beratung. (Quelle: impulse)