31. März 2013

Nachfolgeförderung

In Deutschland bieten Bund und Länder eine Vielzahl an öffentlichen Unterstützungsleistungen zur Lösung von Problemen im Nachfolgeprozess an. Eine aktuelle Studie des IfM Bonn zur Notwendigkeit und Ausgestaltung einer öffentlichen Förderung von Unternehmensübernahmen bzw. -übergaben zeigt, dass es aus wohlfahrtstheoretischer Sicht jedoch keine Veranlassung gibt, Übernehmer oder Übergeber mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen. Gleichwohl kann eine solche Förderung als sinnvoll angesehen werden, wenn diese zum Nachteilsausgleich beiträgt oder eine Hilfe zur Selbsthilfe darstellt. Diesen beiden Aspekten wird jedoch bislang bei der Förderung von Übernehmern nicht konsequent Genüge getan. So steht gegenwärtig grundsätzlich allen Übernahmeinteressierten eine Beratungs- oder Finanzierungsförderung offen. Aus Sicht des IfM Bonn sollte jedoch stärker zwischen einzelnen Gruppen von Übernehmern unterschieden werden. Denn übernahmeinteressierte Existenzgründer, die erstmals ein Unternehmen übernehmen, haben sowohl bei der Bereitstellung des Kapitals als auch bei der Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen größere Schwierigkeiten als Übernehmer, die regelmäßig Unternehmenskäufe tätigen bzw. bereits Erfahrungen bei der Übernahme eines Unternehmens aufweisen können. Deshalb plädiert das IfM Bonn u.a. dafür, die staatliche Unterstützung für Übernehmer in Form von Finanzierungs- und Beratungshilfen künftig ausschließlich auf erstmalige Existenzgründer zu beschränken.
Link: https://www.ifm-bonn.org/studien/unternehmenslebenszyklus/unternehmensnachfolge/studie-detail/?tx_ifmstudies_detail[study]=37&cHash=da485a7165e8af482fddfaf83f3bc609



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