07. November 2018

Überarbeitet: Richtlinie zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen

Die überarbeitete Fassung der Richtlinie zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft wurde am 5. November 2018 im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht. Den Richtlinientext sowie den Formularsatz zur Antragstellung finden Sie – mit weiteren Informationen – unter www.ib-sh.de/lpw-unternehmen.
Das aktualisierte Merkblatt zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung finden Sie anbei.
Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Förderziele: Die in der Präambel dokumentierten Förderziele wurden überarbeitet.
  • gebietsbezogene Ausnahmeförderung: Die Förderung in den sog. D-Fördergebieten erfolgt zukünftig wie in den C-Fördergebieten als Regelförderung und nicht mehr als Ausnahmeförderung. Die Gebietseinteilung bleibt unverändert (Ziff. 3 und 5.1.1). Die Förderung im Hamburg-Rand-Raum bleibt wie bislang eine Ausnahme für landespolitisch bedeutsame Projekte. Konkretisiert wurde, dass im Hamburg-Rand-Raum ausschließlich Errichtungsvorhaben von KMU bei erstmaliger Ansiedlung in Schleswig-Holstein förderfähig sind (Ziff. 5.1.2).
  • Förderfokus: Im Fokus der überarbeiteten Richtlinie steht die Beschränkung der Förderung auf Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die mit einem Aufbau von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen (mindestens zwei bzw. 10 % (statt bislang 15 %)) verbunden sind. Eine Ausnahme hiervon bildet der Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die in Folge wirtschaftlicher Schwierigkeiten stillgelegt wurde oder von Stilllegung bedroht ist. Vorhaben ohne Arbeitsplatzaufbau sowie Vorhaben großer Unternehmen sind dagegen nicht mehr förderfähig.
  • Branchenausschlüsse: Die in der vorherigen Förderrichtlinie aufgeführten landesspezifischen Branchenausschlüsse sind entfallen (Ziff. 4.7). Konkretisiert wurde, dass bei nicht ausreichend verfügbaren Haushaltsmitteln eine Auswahl nach Arbeitsplatz- und Struktureffekten erfolgt, und insbesondere Vorhaben in den Schwerpunktbranchen des Landes (Digitale Wirtschaft, Ernährungswirtschaft, Erneuerbare Energien, Life Sciences, Maritime Wirtschaft, Tourismus, Handwerk und Industrie) gefördert werden (Ziff. 5).

Eine ebenfalls überarbeitete Fassung der Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe tritt zeitnah in Kraft. Über die diesbezüglichen Änderungen werden wir Sie separat informieren.
Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm, aber natürlich auch zu weiteren Fördermöglichkeiten, erhlaten Sie bei den
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