01. Mai 2013

Bürgschaftsbank verbürgt Masse-Kredite

Mit der Insolvenz eines Unternehmens muss nicht alles zu Ende sein. Vielfach lassen sich aus der Insolvenz heraus wirtschaftlich tragfähige Unternehmensteile oder sogar das Unternehmen im Ganzen erhalten. Für die Bürgschaftsbank hört die Wirtschaftsförderung mit einer Insolvenz nicht auf. Daher hat sie vor einiger Zeit das Programm „KMU-Masse“ ins Leben gerufen. Mit diesem speziellen Programm hat man insbesondere die Erreichung einer übertragenden Sanierung bzw. die Vorlage eines belastbaren Insolvenzplans und somit den Erhalt von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein im Fokus. Die Reputation des (vorl.) Insolvenzverwalters spielt für die Bürgschaftsbank eine große Rolle. Wesentlich ist darüber hinaus, dass der Verwalter eine positive Einschätzung zu der Möglichkeit einer übertragenden Sanierung bzw. dem Erhalt von betrieblichen Aktivitäten abgibt und die Planungsdaten transparent sind. Aus den vorgelegten Unterlagen muss sich die plangemäße Rückführung des Massekredites ableiten lassen.
Der Verbürgungsgrad für Massekredite liegt in der Regel bei 50 %. Das Bürgschaftsobligo der Bürgschaftsbank ist pro Einzelfall auf T€ 500 begrenzt, womit ein Massekredit von € 1 Mio. dargestellt werden kann. Die Verbürgung eines Massekredites ist übrigens nicht davon abhängig, dass die Bürgschaftsbank bereits mit einem Engagement involviert ist.
Für Rückfragen bzw. einen weiteren Austausch von Informationen stehen Ihnen die Spezialisten der Bürgschaftsbank, Herr Robert Baer unter der Telefonnummer 0431 / 5938-137 (E-Mail: robert.baer(at)bb-sh.de) und Herr Sönke Holst unter der Telefonnummer 0431 / 5938-173 (E-Mail: soenke.holst(at)bb-sh.de) zur Verfügung.