Unsere Leitsätze und Richtlinien

1. Verein

Der Verein MENTOREN FÜR UNTERNEHMEN IN SCHLESWIG-HOLSTEIN e.V. Verein zur Förderung der Wirtschaft (im Folgenden: der Verein), ist ein Zusammenschluss qualifizierter und wirtschaftlich unabhängiger ehemaliger UnternehmerInnen und ManagerInnen, die ihr haupterwerbstätiges Berufsleben abgeschlossen haben und mit ihrem Wissen ehrenamtlich UnternehmerInnen und Körperschaften beraten bzw. coachen.

Die Leistung des Vereins besteht darin, Aufträge zu vermitteln, Fortbildungen anzubieten und Marketing- und PR-Leistungen zu erbringen sowie durch Aktivitäten die schleswig-holsteinische Wirtschaft zu fördern. 

Der Verein kann auch im Rahmen von Kooperationsverträgen Mitglieder für entsprechende Dienstleistungen (z.B. Lehrtätigkeit) zur Verfügung stellen. 

Beratungsanträge/ -aufträge werden in der Regel durch den Verein angenommen, der sie zur Bearbeitung an die Mitglieder weitergibt. Das Beratungsverhältnis kommt ausschließlich mit dem ausgewählten Mitglied zustande, das auf eigenes Risiko und eigene Rechnung agiert. 

Eine Ausnahme stellen Vertragsverhältnisse des Vereins mit Körperschaften/ Lehranstalten/ Universitäten dar.

Die Beratungen erfolgen in der Regel in persönlichen Gesprächen. 

2.       Mitglieder

Die Mitglieder des Vereins waren in Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, öffentlichen Institutionen oder in freien Berufen erfolgreich tätig. Für die Auswahl der Mitglieder sind neben unternehmerischer Erfahrung, betriebswirtschaftlichem Wissen und Marktkenntnissen, eine Vernetzung in Wirtschaft und Region, soziale Kompetenz und wirtschaftliche Unabhängigkeit maßgebend. 

3.       Aufgaben

Die Mitglieder übernehmen regelmäßig im Rahmen ihrer Fähigkeiten und zeitlichen Möglichkeiten Beratungen bzw. Coachingaufgaben bei Existenzgründung, Sanierung, Geschäftsoptimierung oder Unternehmensnachfolge. Zusammen mit den Mandanten sollen Maßnahmen und konkrete Verbesserungsvorschläge sowie Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis geplant, vorbereitet und durchgeführt werden. 

 Die Mitglieder arbeiten eigenverantwortlich, wobei sie an die Qualitätsanforderungen des Vereins gebunden sind. Sie bilden sich regelmäßig weiter mit dem Ziel, ihre Qualifikation und Beratungsqualität zu erhalten bzw. zu verbessern. 

Mit der Annahme eines Beratungsantrags wird eine Beratungsvereinbarung geschlossen, die lediglich eine unterstützende, beratende Tätigkeit – nicht einen bestimmten Erfolg – in Aussicht stellt.

Die Aufträge sind ordnungsgemäß, verantwortungsbewusst und fachkompetent auszuführen. Übernommene Mandate und deren Beendigung sind dem Verein inkl. Kontaktdaten anzuzeigen. Dazu gehören auch Erstgespräche. 

 Die Mitglieder verpflichten sich, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen, Projekte selbst zu akquirieren sowie die Kommunikation und Kooperation unter den Mitgliedern und dem Verein zu fördern.

4.       Vertraulichkeit

Die Mitglieder sind verpflichtet, alle internen Informationen, die sie durch ihre Mitgliedschaft bzw. ihre Beratungstätigkeit über den Verein oder über Ratsuchende erhalten, streng vertraulich zu behandeln.

Der Verein arbeitet zur Erreichung seiner Zielsetzung mit geeigneten Nonprofit-Organisationen, Banken und Verbänden. Initiativen und Institutionen wie Förderinstitute, Kammern, Geldinstituten, Arbeitsämtern etc. zusammen.

6.       Kostenerstattung

Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie haben keine Honorar- oder Provisionsinteressen. Die Erstberatung ist prinzipiell kostenlos. 

Die Mitglieder sind berechtigt, für ihren Zeitaufwand ein Pauschalhonorar von Euro 20,- je Stunde zu berechnen. Fallen zusätzlich Fahrtkosten an, so kann der Mentor entweder die tatsächlich verauslagten Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels erstattet verlangen oder die gesetzliche Kilometerpauschale. Ggfs. kann zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe berechnet werden.

In besonderen Fällen (beispielsweise Kooperationsvereinbarungen) können anders lautende Vereinbarungen über die Aufwandsentschädigung getroffen werden, die vom Vorstand genehmigt werden müssen. 

Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, daher freut er sich über Geldzuwendungen von zufriedenen Mandanten, zur Unterstützung seiner Fortbildungsmaßnahmen und Finanzierung weiterer Aktivitäten zur Förderung der Wirtschaft in Schleswig-Holstein.

7.       Wettbewerbsklausel

Zur Vermeidung von Interessenkonflikten verpflichten sich alle Mitglieder mit ihrer Aufnahme in unseren Verein, 

  • Die Mentoren-Beratungen streng von etwaigen berufs- bzw. gewerbsmäßigen Aktivitäten zu trennen,
  • Keinerlei Vorteile aus ihrer Mentoren-Tätigkeit für gewerblich orientierten Geschäfte zu ziehen, insbesondere keine Folgeaufträge auf eigene Rechnung aus der Mentoren-Tätigkeit zu generieren.

Interessenskollisionen sind mit einer Mitgliedschaft unvereinbar.  Im Zweifel entscheidet der Vorstand.

8.       Verpflichtende Erklärung

Die Mitglieder sind verpflichtet, das Rechtsdienstleistungsgesetz, die Rechtsdienstleistungsverordnung und die ergänzenden Bestimmungen zu beachten. Der Verein verfügt nicht über eine Registrierung für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (zuständig hierfür ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig). Unerlaubte Rechtsberatung daher zu unterlassen.

Entsprechendes gilt für Steuerberatung und vergleichbare gesetzliche Beratungsleistungen.

9.       Datenschutz

Der Verein und seine Mitglieder handeln gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

10.     Haftung

Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. 

Telefonische Auskünfte gelten nur, wenn sie schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurden. Wegen des Charakters der ehrenamtlichen Beratung vereinbaren die Parteien, dass der Mentor für jegliche aus seiner Tätigkeit folgenden Schäden nicht haftet, es sei denn ihm fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten weiterer Mentoren, die der beratende Mentor im Rahmen der Mandatsbearbeitung hinzuzieht, und zwar unabhängig davon, ob diese direkt mit dem Mandanten in Kontakt treten. 

11.     Sonstiges

Der Mandant ist – für ihn jederzeit widerruflich – damit einverstanden, dass über das Mandat in anonymisierter Form zu PR- und Werbezwecken berichtet wird, und erklärt seine Bereitschaft, seine Erfahrungen mit den Mentoren zu Referenzzwecken mitzuteilen.

(Stand 4/23)