Mentoren für Unternehmen in Schleswig-Holstein e.V.

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Leitlinien

01. Mitgliederstruktur

Die Mitglieder des Vereins MENTOREN FÜR SCHLESWIG-HOLSTEIN e.V waren in Industrie, Handel, Dienstleistungen oder in freien Berufen tätig. Für die Auswahl der Mitglieder sind neben unternehmerischer Erfahrung Marktkenntnisse und wirtschaftliche Unabhängigkeit maßgebend.

Bei Eintritt muß die Bereitschaft bestehen, ehrenamtlich nach der Satzung und den Leitsätzen des Vereins tätig zu werden.

02. Aufgaben

Der Zweck des Vereins ist die Beratung und Unterstützung schleswig-holsteinischer Unternehmen in betriebswirtschaftlichen und technischen Angelegenheiten.

Die Mitglieder übernehmen regelmäßig gemäß ihrer beruflichen Fähigkeiten und zeitlichen Möglichkeiten Beratungen für Unternehmen aus Schleswig-Holstein, die sich aufgrund besonderer Aufgabenstellungen wie z.B. in der Gründung, Festigung oder bei der Nachfolge an den Verein gewandt haben.

Durch die Beratungen sollen regelmäßig zusammen mit den Ratsuchenden Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung der geplanten Maßnahmen und konkrete Verbesserungsvorschläge und Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis entwickelt werden. Insbesondere ist zu klären, ob und auf welche Weise das geplante Vorhaben zu einer am Markt konkurrenzfähigen und betriebswirtschaftlich tragfähigen Unternehmenskonzeption führen kann.

Etwa eine Steuer- oder Rechtsberatung oder andere vergleichbare Beratungen, die einer qualifizierten Berufsgruppe vorbehalten ist, wird ausgeschlossen.

03. Vertraulichkeit

Die Mitglieder sind verpflichtet, alle internen Informationen, die sie durch ihre Mitgliedschaft bzw. ihre Beratungstätigkeit über den Verein oder über Ratsuchende erhalten, streng vertraulich zu behandeln.

04. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Der Verein arbeitet zur Erreichung seiner Zielsetzung mit allen geeigneten Initiativen und Institutionen wie Kammern, Verbänden, Geldinstituten, Arbeitsämtern etc. zusammen.

05. Beratungsanträge

Beratungsanträge werden nur durch den Verein angenommen, der sie zur Beratung und Bearbeitung an die Mitglieder weitergibt. Bei Übernahme einer Beratungsanfrage nimmt das Mitglied - mit der/dem Ratsuchenden Verbindung auf.

Die Beratungen erfolgen in der Regel in einem persönlichen Gespräch. Telefonische Beratung ohne persönlichen Kontakt soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

06. Kostenerstattung

Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und erhalten lediglich eine Kostenpauschale von z.Z. € 15,50 pro Stunde ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer von der/dem Ratsuchenden sowie ggf. Fahrtkostenerstattung von z.Z. € 0,30 ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro gefahrenen KfZ-Km oder Erstattung der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nach Beleg. Fahrzeiten werden wie Beratungszeiten berechnet.

07. Verpflichtende Erklärung

Die Mitglieder sind nicht berechtigt, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen, durch die das betreute Unternehmen bzw. die/der Ratsuchende/n oder den Verein verpflichtet wird. Mit der Annahme einer Beratungsanfrage wird ein Haftungsausschluß vereinbart. Die Mitglieder sind verpflichtet, das Rechtsberatungsgesetz und die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften zu beachten und unerlaubte Rechtsberatung zu unterlassen (Anlage § 1 Rechtsberatungsgesetz - Auszug). Entsprechendes gilt für Steuerberatung und vergleichbare gesetzliche Beratungsleistung.